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BGH sieht Staat bei Corona-Impfschäden in der Haftung

Ärztinnen und Ärzte müssen bei möglichen Corona-Impfschäden nicht persönlich haften. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Demnach liegt die Verantwortung beim Staat, der im Rahmen der sogenannten Amtshaftung für Fehler bei öffentlichen Aufgaben einsteht.

Geklagt hatte ein Mann, der nach einer Corona-Impfung Ende 2021 eine Herzerkrankung entwickelte. Er warf seiner Ärztin vor, ihn nicht ausreichend aufgeklärt und die Impfung fehlerhaft verabreicht zu haben. Vor Gericht verlangte er mindestens 800.000 Euro Schmerzensgeld – blieb damit aber in allen Instanzen erfolglos.

Nach Auffassung der Richter übernahmen Ärztinnen und Ärzte während der Impfkampagne eine hoheitliche Aufgabe im Auftrag des Staates. Für mögliche Aufklärungs- oder Behandlungsfehler müsse deshalb grundsätzlich der Staat und nicht die impfende Person haften. Der Kläger kündigte an, nun direkt gegen den Staat vorzugehen.
Patientenschützer begrüßten die Entscheidung grundsätzlich, fordern aber schnelle und unbürokratische Hilfen für Betroffene. Die Bundesgesundheitsministerin solle Wege schaffen, damit Impfgeschädigte ohne jahrelange Prozesse zu ihrem Recht kommen. Möglich seien Verfahren über Krankenkassen oder Ärztekammern, die den Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden prüfen. Wird dieser bestätigt, müsse der Staat den Schaden ersetzen.
09.10.2025 17:52:45
Author: Thomas Becker (TB) ❘ Quelle: dpa, myradioday

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