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Strafbefehl gegen Schweizer Bank wegen Ermöglichung von Geldwäsche
In einer internationalen Korruptionsaffäre hat die Schweizer Bundesanwaltschaft die Bank J. Safra Sarasin AG zu einer Millionenstrafe verurteilt. Die Bank habe zwischen 2011 und 2014 nicht genügend getan, um Geldwäsche zu verhindern. Eine ehemalige Vermögensverwalterin wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Den Umfang der Straftat bezifferte die Bundesanwaltschaft mit 71 Millionen Franken (rund 75 Mio. Euro). Die Buße beträgt 3,5 Millionen Franken.
Die Ermittlungen in der «Affäre Lava Jato» begannen 2018, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Bei der Bank seien Konten genutzt worden, um Schmiergeldzahlungen von Unternehmen aus der Erdöl- und Baubranche zu empfangen und weiterzuleiten. Gelder seien an Führungskräfte des staatlichen brasilianischen Erdölunternehmens Petrobras geflossen.
Auch Petrobras hatte Konten bei der ehemaligen Schweizer Privatbank Sarasin, die seit mehr als zehn Jahren zur brasilianischen Safra-Gruppe gehört. «Diese Fehlleistungen beeinträchtigten die Integrität des Schweizer Finanzplatzes», teilte die Bundesanwaltschaft mit. Die Parteien hätten auf Einspruch gegen den Strafbefehl verzichtet, er sei also rechtskräftig.
Den Umfang der Straftat bezifferte die Bundesanwaltschaft mit 71 Millionen Franken (rund 75 Mio. Euro). Die Buße beträgt 3,5 Millionen Franken.
Die Ermittlungen in der «Affäre Lava Jato» begannen 2018, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Bei der Bank seien Konten genutzt worden, um Schmiergeldzahlungen von Unternehmen aus der Erdöl- und Baubranche zu empfangen und weiterzuleiten. Gelder seien an Führungskräfte des staatlichen brasilianischen Erdölunternehmens Petrobras geflossen.
Auch Petrobras hatte Konten bei der ehemaligen Schweizer Privatbank Sarasin, die seit mehr als zehn Jahren zur brasilianischen Safra-Gruppe gehört. «Diese Fehlleistungen beeinträchtigten die Integrität des Schweizer Finanzplatzes», teilte die Bundesanwaltschaft mit. Die Parteien hätten auf Einspruch gegen den Strafbefehl verzichtet, er sei also rechtskräftig.
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Eigentlich gibt's bei uns aktuelle News zum Hören und nicht zum Lesen. Und das in verschiedenen Kategorien. Aber damit kann Google News noch nicht umgehen. Deshalb der kleine Umweg über diese Seite. Aber Umwege führen ja bekanntlich auch zum Ziel. In diesem Fall zu unserem News-Player. Etwas Vergleichbares wirst du übrigens nirgendwo finden. Und wir finden, er ist ganz schick geworden ...